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Sie benötigen Hilfe...

Wen unterstützt die Gütersloher Tafel e.V.?

 Wir verteilen Lebensmittel an bedürftigen Personen wie z. B.:

  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von geringfügigen Renten
  • Alleinerziehende
  • Geringverdiener
  • Obdachlose
  • Asylbewerber
  • Einrichtungen für Bedürftige
  • Personen, die Transferleistungen wie z.B. Wohngeld bekommen oder vorübergehend in eine einkommensschwache Situation geraten sind.

 Die Zuteilung von Lebensmitteln ist zeitlich befristet.

 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.

 Wir betrachten diese Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe.

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist eine zeitlich begrenzte Unterstützung möglich.

 

Wann und wo können Sie sich in Gütersloh anmelden?

 Personen, die in Gütersloh wohnen, können sich jeden Dienstag

von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Geschäftsstelle Kaiserstraße 38 in Gütersloh  anmelden.

Sollten Sie im Kreis Gütersloh wohnen, sind unsere Außenverteilstellen zu den Ausgabezeiten Ihre Ansprechpartner.

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